[Anzeige]* „Stellen Sie sich vor, wir alle leben in einem kleinen Dorf im 12./13. Jahrhundert. Wir sind Bauern, Wirte, Knechte und Mägde. Und ja, einen Pfarrer gibt es auch in unserem Dorf. Er ist der einzige, der lesen und schreiben kann. Wer entscheidet, was rechtens ist?“ Gleich zu Beginn werden wir BesucherInnen der Niederösterreichischen Landesausstellung im Schloss Pöggstall zum Mitmachen, Fragen und Diskutieren animiert und meine Gruppe lässt sich das nicht zwei Mal sagen. Von allen Richtungen kommen die Antworten geschossen. Habt ihr eine Idee?

Okay, ich verrate es euch: Damals herrschte für alle freien Männer einmal im Jahr die Pflicht zur Versammlung, bei welcher dann die Regeln mündlich vorgetragen und so weiter getragen wurden (sogenannte „Banntaidingen“).

Wir gehen einen Schritt und machen dabei einen Zeitsprung in das 16. Jahrhundert, genauer gesagt ins Jahr 1532: Mittlerweile ist Karl V. in Österreich an der Macht und die Constitutio Criminalis Carolina tritt in Kraft. Diese „Peinliche Gerichts- und Peinliche Halsgerichtsordnung“ gilt als das erste allgemeine deutsche Strafgesetzbuch, sieht Leibes- und Todesstrafen vor und qualifiziert Taten wie Mord, Brandstiftung und Zauberei als Kapitalverbrechen.

Wir verlassen aber gleich wieder das 16. Jahrhundert und finden uns in der Ära von Kaiserin Maria Theresia wieder. Es ist Zeit für ein einheitliches Straf- und Strafprozessgesetz in allen Ländern Österreichs und Böhmen und so tritt 1768 die Constitutio Criminalis Theresiana in Kraft. Bis zum Inkrafttreten des heute gültigen Strafgesetzbuches im Jahr 1975 ist es aber dann noch ein langer Weg. So werden beispielsweise bis ins Jahr 1950 nach österreichischem Recht Hinrichtungen vollzogen und erst im Jahr 1968 wird die Todesstrafe endgültig abgeschafft. Wenig später wurde auch die Strafbarkeit für Ehebruch und Homosexualität unter Volljährigen gestrichen. Übrigens, erst seit 1975 dürfen Frauen selbst entscheiden, ob sie arbeiten gehen. Ein Raunen geht durch meine Besuchergruppe …

„Fürchte nicht das Gesetz, sondern den Richter.“ lese ich auf der alten Schlossmauer. Dieses russische Sprichwort hatte wohl auch in unseren Breitengraden Bedeutung, denn erst seit Mitte des 19. Jahrhunderts gelten im Strafprozess Grundsätze wie das Recht auf eine Verteidigung, die Gewaltentrennung (Trennung zwischen Verwaltung, Gesetzgebung und Gerichtsbarkeit) sowie die Unabhängigkeit, Unabsetzbarkeit und Unversetzbarkeit der Richter. Seit dieser Zeit gibt es auch die sogenannte Laiengerichtsbarkeit: Mit Nachdruck werden wir von unserem Guide daran erinnert, dass wir eine Einladung des Gerichts, als Schöffe oder Geschworener an einem Gerichtsverfahren mitzuwirken, ernst nehmen sollten, denn das gehört zu den gesetzlich normierten Pflichten der österreichischen StaatsbürgerInnen.

Aber zurück in die Geschichte – der nächste Raum ist nichts für Zartbesaitete. Ob Doppelschandfiedel, Pranger, Bäckerwippe oder Schandmaske – umringt von Folterwerkzeugen aller Art erfahren wir, dass es teilweise für Frauen und Männer unterschiedliche Methoden gab, um die Wahrheit herauszufinden. Aber war dies dann wirklich die Wahrheit?

Wir schütteln uns kurz und sind froh, in der Gegenwart zu leben. Beim nächsten Zeitsprung entdecken wir einen Nachbau einer durchschnittlichen österreichischen Gefängniszelle im 21. Jahrhundert. Dürfen die Insassen einen Fernseher haben? Wie ist das Verhältnis zwischen den österreichischen und ausländischen Staatsbürgern im Gefängnis? Dürfen die Gefangenen einer Arbeit nachgehen? Welche Sanktionen kennt das österreichische Gesetz heute neben der Haftstrafe? Diese und andere Fragen der BesucherInnen werden in diesem Raum beantwortet und diskutiert.

Erneut machen wir eine kleine Zeitreise und werden mit Geschichten aus der NS-Zeit zum Nachdenken angeregt. Mit einem gedanklichen Kurzbesuch im berühmt berüchtigen Gefängnis von Guantanamo und einem Ausflug zu den in der Europäischen Menschenrechtskonvention bzw. in der UN-Menschenrechtscharta festgeschriebenen Menschenrechte werden wir aus der Führung entlassen. Der Kopf schwirrt ob der vielen Informationen und Zeitsprünge, aber wir haben die Möglichkeit, uns alle Räume noch einmal alleine in Ruhe durchzusehen. Dabei entdecken wir weitere Räume und speziell für Kinder adaptierte kreative Ausstellungsexponate. Der Ausgang führt über eine linksdrehende Wendeltreppe nach unten in den Innenhof.

FlugentenFazit:

Als ich das erste Mal von der heurigen NÖ. Landesausstellung erfuhr, war klar, dass ich mir diese als hauptberufliche Juristin keinesfalls entgehen lassen wollte, zumal auch noch eine liebe Freundin mit ihrer Familie in Pöggstall wohnt. Ich war gespannt, was mich erwarten würde. Der Schwerpunkt der Ausstellung liegt auf dem Strafrecht, dessen Entstehung anschaulich aufbereitet wurde. Die Ausstellung ist keine bloße Aneinanderreihung von Texten oder Bildern sondern gibt es auch etwas zu hören, zu drehen und wer schon immer einmal ein Phantombild zeichnen wollte, hat bei dieser Ausstellung Gelegenheit dazu. Ich bin an und für sich nicht so der Fan von Führungen in Museen und erkunde solche lieber auf eigene Faust, weil ich dabei mein eigenes Tempo bestimmen und die für mich interessanten Stationen herauspicken kann. Die Führung war aber sehr lebendig gehalten und es gibt – wie bereits erwähnt – im Anschluss die Möglichkeit, die Räumlichkeiten selbständig zu erkunden.

Flugententipps:

Für Kinder werden spezielle (Familien-)Führungen angeboten. Im Innenhof des Schlosses gibt es schöne Wandmalereien zu entdecken. In einem kleinen Shop können u.a. kulinarische Köstlichkeiten aus der Umgebung erworben werden. Bei der Kassa gibt es ein kleines Restaurant. In der Eintrittskarte inbegriffen ist der Zugang zur im Rondell befindlichen Sonderausstellung „Schloss Pöggstall – zwischen Region und Kaiserhof“, welche die Geschichte des Schlosses Roggendorf in Pöggstall zeigt. Wenn man den heute so beschaulichen Ort Pöggstall erkundet, kann man eigentlich gar nicht glauben, dass Pöggstall im 14. Jhdt. Zentrum eines weitreichenden Landgerichtsbezirkes war, wobei wir wieder bei der Rechtsgeschichte wären ….

GEWINNSPIEL „KARTEN FÜR DIE NÖ. LANDESAUSSTELLUNG 2017“

Du willst die Niederösterreichische Landesausstellung „Alles was Recht ist“ auch sehen? Bis 12.11.2017 hast du noch die Möglichkeit dazu. Und mit etwas Glück kannst du sie sogar gratis besuchen. Gemeinsam mit der NÖ. Landesausstellung darf ich nämlich 5 Eintrittskarten zur Ausstellung „Alles was Recht ist“ verlosen.

Was gibt es genau zu gewinnen?

  • 2 x 2 Karten zur NÖ. Landesausstellung „Alles was Recht ist“
  • 1 x 1 Karte zur NÖ. Landesausstellung „Alles was Recht ist“ sowie eine kleine Überraschung

Mach mit und begib dich auf eine kleine Zeitreise durch die Strafrechtsgeschichte unseres Landes!

Hinterlasse bis 20.08.2017, 24:00 Uhr, einen Kommentar unter diesem Beitrag ODER like meine Facebook-Fanpage „Flugentenblog“ und kommentiere unter dem Facebook-Post zu diesem Beitrag, warum du gerne die Karten gewinnen möchtest.

Update: Das Gewinnspiel ist beendet. Eine Teilnahme ist daher nicht mehr möglich. 

*) Ich wurde von der Schallaburg Kulturbetriebs.ges.m.b.H. eingeladen, die NÖ. Landesausstellung 2017 „Alles was Recht ist“ zu besuchen. Aber auch wenn ich nicht als Richterin arbeite, agiere ich als Bloggerin unabhängig und berichte ausschließlich über meine eigenen Erfahrungen und Eindrücke. Nichtsdestotrotz sage ich herzlichen Dank und Daumen hoch für die tolle Landesausstellung!